WRRL – die neue europäische Wasserrahmenrichtlinie

Sauberes Wasser in Europa
Auch Ihre Meinung ist gefragt !
Gewässer-Unterhaltungspflichtige denken um!

Von vielen Regelwerken zu einer Rahmenrichtlinie

Die europäische Wasserpolitik war bisher durch über 30 EU-Richtlinien gekennzeichnet, die den Wasserschutz direkt oder indirekt betrafen. Diese sehr unterschiedlichen Regelungen stellten keine befriedigende Grundlage mehr für eine moderne europäische Wasserpolitik dar.
Als Konsequenz wurde in den letzten sechs Jahren die neue europäische Wasserrahmenrichtlinie, kurz EU-WRRL erarbeitet. Mit vollem Namen heißt das seit dem 22.12.2000 veröffentlichte und damit in Kraft getretene Gemeinschafts-Regelwerk „Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik".
Die 26 Artikel und 11 Anhänge der Richtlinie bilden nun die Grundlage für ein einheitliches und koordiniertes Handeln im Bereich der Wasserwirtschaft und -politik.

Umdenken in der Wasserwirtschaft
Was ist neu?

Der integrierte Gewässerschutz steht im Mittelpunkt der EU-WRRL. Er umfasst den Schutz von Grundwasser, Oberflächengewässern und aquatischen Lebensgemeinschaften. Ziel ist es, bis zum Jahr 2015 in den Gewässern einen "guten Zustand" zu erreichen.
Messlatte dafür ist in den Oberflächengewässern neben der gängigen chemischen Überwachung (besonders wassergefährdende = prioritäre Stoffe) die ökologische Bewertung (,,guter ökologischer Zustand"). Die Vielfalt der Fischwelt, das Auftreten unterschiedlicher Algenarten und das Vorkommen spezialisierter Wasserinsekten geben wichtige Hinweise auf die Qualitit des Lebensraumes Wasser. Für den Bereich Grundwasser wird sowohl die Qualität (Chemie) als auch die Menge beurteilt.

Ein neuer Gedanke für die deutsche Wasserwirtschaft ist die Betrachtung ganzer Flusseinzugsgebiete über politische und administrative Grenzen hinweg (Flussgebietsmanagement). Das zentrale Instrument sind hierbei die rechtsverbindlichen Bewirtschaftungspläne. Die unterschiedlichen Regelungen zu Emissions- und Immissionsgrenzwerten (Umweltqualitätsziele) werden durch einen „kombinierten Ansatz" zusammengefasst. Für alle Wasserdienstleistungen (Wasserver- und Abwasserentsorgung) sieht die EU-WRRL zudem die Erhebung kostendeckender Wasserpreise vor, wobei auf der Kostenseite auch Umwelt- und Ressourcenkosten zu berücksichtigen sind.

Inhalte der Bewirtschaftungspläne

- Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit
- Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und ihre Auswirkungen
- Schutzgebietskataster
- Karte der Überwachungsmessnetze und Darstellung der Ergebnisse der Überwachungen, für Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete
- Liste der Umweltziele inklusive Ausnahmeregelungen
- Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen
- Maßnahmenprogramm mit grundlegenden und evtl. ergänzenden Maßnahmen
- Ergebnisse der Information und Anhörung der Öffentlichkeit
- Liste der zuständigen Behörden

Flussgebietseinheiten in Deutschland nach EU-WRRL

Flussgebietseinheiten in Deutschland nach EU-WRRL
Meilensteine auf dem Weg zum sauberen Wasser

 

Bis zum Jahr 2003 muss die EU-WRRL in nationales Recht umgesetzt werden. Dies wird in erster Linie durch Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und der Wassergesetze der Länder geschehen.
Im darauf folgenden Jahr muss die Bestandsaufnahme in den Oberflächengewässern, im Grundwasser und in den Schutzgebieten abgeschlossen sein, um festzustellen, ob das Ziel des guten Zustands erreicht wird.
Ab dem Jahr 2006 werden die Gewässer überwacht, speziell an den Stellen, wo eine Zielerreichung fraglich ist. lm gleichen Jahr müssen ein Zeitplan und ein Arbeitsprogramm für die Aufstellung der Pläne veröffentlicht werden.
2007 werden den Bürgern die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen zugänglich gemacht und im Jahr vor der Fertigstellung der Bewirtschaftungspläne die Entwürfe zur Stellungnahme freigegeben (2008). Neben den Überwachungsergebnissen fließen auch diese Ergebnisse in die Bewirtschaftungspläne ein, die 2009 an die EU übermittelt werden müssen.
Ab 2009 sind diejenigen Maßnahmen umzusetzen, die in den Bewirtschaftungsplänen aufgeführt sind, damit bis zum Jahr 2015 in den Gewässern der gute Zustand erreicht ist.
Bis zum Jahr 2010 sollen die Mitgliedstaaten über ihre Wassergebührenpolitik dafür sorgen, dass sie den Grundsatz der Deckung der Wasserdienstleistungen berücksichtigen.

Die EU-WRRL in Niedersachsen

Niedersachsen ist an den vier Flussgebietseinheiten Elbe , Weser , Ems und Rhein (Vechte) beteiligt. Neben den Bewirtschaftungsplänen der Flussgebietseinheiten ist für die Arbeit vor Ort die Einteilung in Bearbeitungsgebiete vorgesehen. Für Niedersachsen bedeutet dies die Koordinierung von Bearbeitungsgebieten, wobei die Bezirksregierung Lüneburg für die niedersächsischen Bearbeitungsgebiete der Elbe, die Bezirksregierung Hannover für die der Weser und die Bezirksregierung Weser- Ems für die der Ems und des Rheins zuständig sind.
Auszug aus dem Infoblatt des Niedersächsischen Umweltministerium