Sauberes Wasser in Europa
Auch Ihre Meinung ist gefragt
!
Gewässer-Unterhaltungspflichtige denken um!
Von vielen Regelwerken zu einer Rahmenrichtlinie
Die europäische Wasserpolitik war bisher durch über 30
EU-Richtlinien
gekennzeichnet, die den Wasserschutz direkt oder indirekt
betrafen.
Diese sehr unterschiedlichen Regelungen stellten keine
befriedigende
Grundlage mehr für eine moderne europäische Wasserpolitik
dar.
Als Konsequenz wurde in den letzten sechs Jahren die
neue europäische Wasserrahmenrichtlinie, kurz
EU-WRRL
erarbeitet. Mit vollem Namen heißt das seit dem 22.12.2000
veröffentlichte und damit in Kraft getretene
Gemeinschafts-Regelwerk
„Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates
zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft
im
Bereich der Wasserpolitik".
Die 26 Artikel und 11 Anhänge
der
Richtlinie bilden nun die Grundlage für ein einheitliches und
koordiniertes Handeln im Bereich der Wasserwirtschaft und
-politik.
Umdenken in der Wasserwirtschaft
Was ist neu?
Der integrierte Gewässerschutz steht im Mittelpunkt der EU-WRRL.
Er
umfasst den Schutz von Grundwasser, Oberflächengewässern und
aquatischen
Lebensgemeinschaften. Ziel ist es, bis zum Jahr 2015 in den
Gewässern
einen "guten Zustand" zu erreichen.
Messlatte dafür ist in
den
Oberflächengewässern neben der gängigen chemischen Überwachung
(besonders wassergefährdende = prioritäre Stoffe) die
ökologische
Bewertung (,,guter ökologischer Zustand"). Die Vielfalt der
Fischwelt,
das Auftreten unterschiedlicher Algenarten und das Vorkommen
spezialisierter Wasserinsekten geben wichtige Hinweise auf die
Qualitit
des Lebensraumes Wasser. Für den Bereich Grundwasser wird sowohl
die
Qualität (Chemie) als auch die Menge beurteilt.
Ein neuer Gedanke für die deutsche Wasserwirtschaft ist die Betrachtung ganzer Flusseinzugsgebiete über politische und administrative Grenzen hinweg (Flussgebietsmanagement). Das zentrale Instrument sind hierbei die rechtsverbindlichen Bewirtschaftungspläne. Die unterschiedlichen Regelungen zu Emissions- und Immissionsgrenzwerten (Umweltqualitätsziele) werden durch einen „kombinierten Ansatz" zusammengefasst. Für alle Wasserdienstleistungen (Wasserver- und Abwasserentsorgung) sieht die EU-WRRL zudem die Erhebung kostendeckender Wasserpreise vor, wobei auf der Kostenseite auch Umwelt- und Ressourcenkosten zu berücksichtigen sind.
Inhalte der Bewirtschaftungspläne
- Allgemeine Beschreibung der Merkmale der
Flussgebietseinheit
- Zusammenfassung der signifikanten
Belastungen und ihre Auswirkungen
-
Schutzgebietskataster
- Karte der Überwachungsmessnetze und Darstellung der Ergebnisse
der
Überwachungen, für Oberflächengewässer, Grundwasser und
Schutzgebiete
- Liste der Umweltziele inklusive
Ausnahmeregelungen
- Wirtschaftliche Analyse der
Wassernutzungen
- Maßnahmenprogramm mit grundlegenden und
evtl. ergänzenden Maßnahmen
- Ergebnisse der Information und
Anhörung der Öffentlichkeit
- Liste der zuständigen Behörden
Flussgebietseinheiten in Deutschland nach
EU-WRRL
Meilensteine auf dem Weg zum sauberen Wasser
Bis zum Jahr 2003 muss die
EU-WRRL in nationales Recht umgesetzt werden. Dies wird in
erster Linie
durch Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und der Wassergesetze
der
Länder geschehen.
Im darauf
folgenden Jahr
muss die Bestandsaufnahme in den Oberflächengewässern, im
Grundwasser
und in den Schutzgebieten abgeschlossen sein, um festzustellen,
ob das
Ziel des guten Zustands erreicht wird.
Ab dem Jahr 2006
werden die Gewässer überwacht, speziell an den Stellen, wo eine
Zielerreichung fraglich ist. lm gleichen Jahr müssen ein
Zeitplan und
ein Arbeitsprogramm für die Aufstellung der Pläne veröffentlicht
werden.
2007 werden
den Bürgern die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen
zugänglich
gemacht und im Jahr vor der Fertigstellung der
Bewirtschaftungspläne die
Entwürfe zur Stellungnahme freigegeben (2008). Neben den
Überwachungsergebnissen fließen auch diese Ergebnisse in die
Bewirtschaftungspläne ein, die 2009 an die EU übermittelt werden
müssen.
Ab 2009
sind diejenigen Maßnahmen umzusetzen, die in den
Bewirtschaftungsplänen
aufgeführt sind, damit bis zum Jahr 2015 in den Gewässern der
gute
Zustand erreicht ist.
Bis zum
Jahr 2010
sollen die Mitgliedstaaten über ihre Wassergebührenpolitik dafür
sorgen, dass sie den Grundsatz der Deckung der
Wasserdienstleistungen
berücksichtigen.
Die EU-WRRL in Niedersachsen
Niedersachsen ist an den vier Flussgebietseinheiten Elbe , Weser
,
Ems und Rhein (Vechte) beteiligt. Neben den
Bewirtschaftungsplänen der
Flussgebietseinheiten ist für die Arbeit vor Ort die Einteilung
in
Bearbeitungsgebiete vorgesehen. Für Niedersachsen bedeutet dies
die
Koordinierung von Bearbeitungsgebieten, wobei die
Bezirksregierung
Lüneburg für die niedersächsischen Bearbeitungsgebiete der Elbe,
die
Bezirksregierung Hannover für die der Weser und die
Bezirksregierung
Weser- Ems für die der Ems und des Rheins zuständig sind.
Auszug aus dem Infoblatt des Niedersächsischen
Umweltministerium